Einkaufsbedingungen

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Einkaufsbedingungen mechatronic systemtechnik GmbH

1.  Überblick und Anwendungsbereich:
Die hier aufgeführten Einkaufsbedingungen sind integraler Bestandteil aller Verträge über Käufe, Leasing, Werklieferungen, Dienstleistungen und sonstige Vereinbarungen mit Lieferanten (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) der Firma mechatronic systemtechnik GmbH.(im folgenden „Auftraggeber“ genannt). Sie finden nicht nur auf den aktuellen Geschäftsvorfall, sondern auch auf alle zukünftigen Geschäfte Anwendung, selbst wenn sie nicht jedes Mal explizit erwähnt werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unserer Vertragspartner werden nicht Teil des Vertrags, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber in späteren Dokumenten, die andere AGBs enthalten, nicht mehr ausdrücklich widerspricht.

2.Bestellprozess und Vertragsbildung:

Verbindlich sind ausschließlich schriftlich erteilte Bestellungen sowie schriftlich festgehaltene Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen. Dies betrifft auch Änderungen bereits erteilter Bestellungen. Vertragsänderungen werden nur in Schriftform akzeptiert und bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bestellungen können von uns bis zum Eingang eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder bis zum Ende der Frist für die automatische Annahme ohne Verpflichtung zu Schadensersatz oder anderen Zahlungen an den Auftragnehmer zurückgezogen werden. Angebote des Auftragnehmers sind 60 Tage gültig, unverbindlich und kostenlos, auch wenn sie auf unsere Anfrage erfolgen. Der Auftragnehmer muss sich genau an unsere Anfrage halten und Abweichungen deutlich kenntlich machen; unser Schweigen auf solche Abweichungen gilt nicht als Zustimmung. Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt, Muster müssen uns kostenlos bereitgestellt werden.

3. Auftragsbestätigung und Stornierung: 

Die Annahme unserer Bestellung erfolgt in der Regel durch die Rücksendung einer vom Auftragnehmer unterzeichneten Kopie des Auftrags oder über eine eigene Auftragsbestätigung. Reagiert der Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen auf einen Auftrag, gilt dies als Annahme. Diese Frist wird durch Betriebsferien des Auftragnehmers unterbrochen, sofern uns diese mitgeteilt wurden. Änderungen im Rahmen der Auftragsbestätigung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Diese Regelungen gelten auch für die Bestellung von Dienstleistungen und anderen Leistungen. Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten und muss in diesem Fall die bis dahin entstandenen, nachgewiesenen Kosten des Auftragnehmers ersetzen.

4.  Anlieferung:
Die Lieferung muss unseren Versandvorschriften folgen und an die in der Bestellung angegebene Adresse erfolgen. Die Verpackung der Waren muss Für Waren aus Nicht-EU-Ländern ist ein Ursprungszeugnis beizulegen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß der Bedingung DDP an den Firmensitz des Auftraggebers.Lieferungen ohne die erforderlichen Begleitpapiere werden nicht angenommen. Alle Versanddokumente, Rechnungen und Korrespondenzen müssen die Lieferantennummer, unsere vollständige Bestellnummer und eine detaillierte Artikelbeschreibung inklusive Artikelnummer enthalten. Bei Abrufbestellungen müssen sowohl die Rahmennummer als auch die spezifische Abrufbestellnummer und die nach Lieferung verbleibende Restme nge angegeben werden.

5.
Lieferkonditionen:
Die Liefertermine der Bestellungen werden über die Lieferterminbestätigungen vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nichteinhaltung des Lieferdatums entstandene Kosten oder Umsatzverluste dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer-/Leistungstermins ist der Eingang der Ware oder Vollendung der Leistung beim Besteller oder dem in der Bestellung genannten Liefer-/Leistungsort („Erfüllungsort“). Lieferdaten gelten als fest zugesagt. Über etwaige Lieferverzögerungen ist unverzüglich zu informieren. Bei Überschreitung der Lieferfrist können wir ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, ohne die bisherigen aufgelaufenen Kosten des Auftragnehmers zu übernehmen. Wir behalten uns vor, Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen oder Ausfällen geltend zu machen. Abweichungen in der Liefermenge bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die Lieferkosten und etwaige zusätzliche Kosten beim Auftraggeber für nicht abgesprochene Teillieferungen trägt der Auftragnehmer. Bei Annahme verspäteter Lieferungen muss der Auftragnehmer alle zusätzlichen Kosten für eine beschleunigte Lieferung tragen. Bei vorzeitiger Lieferung kann die Ware zurückgeschickt oder bis zum vereinbarten Termin aufbewahrt werden, wobei die Kosten der Auftragnehmer trägt. Änderungen in der Bestellmenge oder -zeit können von uns vorgenommen werden. Bei Lieferverzug berechnen wir ohne Schadensnachweis eine Vertragsstrafe von 0,5% des Nettoauftragswertes pro Tag, ohne unsere weiteren Rechte zu limitieren. 

6 . Versicherung:   
Der Transport von Waren, die unter der EXW-Lieferbedingung bestellt wurden, wird von uns versichert. In anderen Fällen muss der Auftragnehmer für eine angemessene Versicherung sorgen.

7.Lieferumfang und Qualität: 
Alle Lieferungen und Leistungen müssen dem neuesten Stand der Technik und unseren qualitativen Vorgaben entsprechen, den österreichischen Normen und Vorschriften genügen sowie alle erforderlichen Nebenleistungen und Teile umfassen, auch wenn diese nicht explizit genannt sind. Lieferungen müssen den EU-Vorschriften, insbesondere der REACH- und RoHS-Richtlinien, entsprechen

8.Qualitätssicherung
Die Waren sind sicher und transportgerecht zu verpacken. Eine ARA-Lizenznummer ist anzugeben. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Verpackung im Preis enthalten und wird nicht zurückgesendet. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an uns über. 

9. Qualitätssicherung:  
Bestellungen sind genau nach unseren Spezifikationen auszuführen. Änderungen, die Spezifikationen beeinflussen, bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Lieferungen dürfen erst nach unserer schriftlichen Freigabe erfolgen. Bei abgekündigten Produkten ist uns mindestens sechs Monate im Voraus Bescheid zu geben. Die gelieferten Waren müssen den österreichischen und internationalen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften entsprechen.

10.Warenübernahme: 
 
Die Annahme der Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie unseren vereinbarten Spezifikationen entspricht. Die Bestätigung des Lieferscheins, die Buchung der Ware im Wareneingang sowie die Rechnungsbegleichung stellen keine Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung dar. Wir behalten uns das Recht vor, Ersatzansprüche auch nach erfolgter Übernahme oder Bezahlung geltend zu machen.
 

11. Gewährleistung und Haftung:
Der Auftragnehmer gewährleistet die Mängelfreiheit der Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten. Der Zeitraum beginnt erst mit der Weitergabe an den Endkunden, bei der Verarbeitung der Ware oder der ersten Inbetriebnahme der gelieferten Produkte. Bei Lieferung mangelhafter Produkte haben wir das Recht, nach unserer Wahl und auf Kosten sowie Gefahr des Auftragnehmers.
  a) einen Austausch der fehlerhaften Waren zu verlangen, b) eine Nachbesserung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, c) die gesamte Lieferung oder Teile davon zurückzusenden, d) fehlerhafte Teile zu lagern, e) Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Preises zu fordern.   Der Auftragnehmer muss uns alle entstehenden Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere solche, die sich aus den Produkthaftungsregelungen ergeben, oder die durch Abweichungen von der Vereinbarung entstehen. Der Auftragnehmer muss auf Anfrage jederzeit den Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung erbringen. Bei Mängeln können wir – unbeschadet unserer Ersatzansprüche – von der gesamten Bestellung zurücktreten, ohne dass dem Auftragnehmer Ansprüche gegen den Auftraggeber zustehen. Die Nutzung der mangelhaften Ware stellt keine Zustimmung oder einen Verzicht auf unsere Rechte dar. Ein eingebrachte Mängelrüge hemmt den Fortlauf der Gewährleistungsfrist.   

12.Schutzrechte: 
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die gelieferten Waren keine Rechte Dritter verletzen und wird uns im Falle von Rechtsstreitigkeiten freistellen und schadlos halten. Alle uns überlassenen Materialien und Informationen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht weitergegeben oder für Drittaufträge genutzt werden. Sie sind auf Anforderung zurückzugeben. Entwürfe des Auftragnehmers gehen in unser Eigentum über.

13.
Geheimhaltung:   
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen verpflichtet. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung dieser Pflicht durch seine Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 

14. Werkzeuge:
Werkzeuge, die in unserem Auftrag hergestellt und von uns bezahlt wurden, sind unser Eigentum. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Werkzeuge ausschließlich für unsere Aufträge zu verwenden und für deren Wartung zu sorgen. Sie sind nach der letzten Lieferung mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Vor einer Entsorgung ist unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Wir übernehmen keine Haftung für zur Verfügung gestellte Werkzeuge.

15 .Preise und Zahlungen:
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten alle Preise als Pauschalfestpreise DDP mechatronic systemtechnik GmbH Fürnitz und beinhalten sämtliche Nebenkosten wie Transport, Entladung, Verpackung usw. Erweiterungen oder Ergänzungen der Bestellung sowie Ersatzteilbestellungen unterliegen den Bedingungen der Hauptbestellung. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss sind nicht zulässig. Waren mit unterschiedlicher Zollbehandlung müssen getrennt fakturiert werden. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt der Rechnung, jedoch nicht vor vollständiger Erfüllung seitens des Auftragnehmers. Bei Lieferung vor dem vereinbarten Termin, beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem vereinbarten Lieferdatum. Die Standardzahlungskondition lautet: 14 Tage mit 3% Skonto, 60 Tage netto. Im Falle fehlerhafter oder mangelhafter Leistungen behalten wir uns das Recht vor, die Zahlung vollständig zurückzuhalten, bis die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, ohne dass Rabatte oder Skonti verloren gehen. Etwaige Überweisungsspesen trägt der Auftragnehmer. Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen unserer verbundenen Unternehmen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, unabhängig davon, ob unsere Forderungen bereits fällig sind. Fakturierungen ohne Bezug auf unsere Bestellnummer werden nicht bearbeitet und zurückgesandt. Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen verjähren 1 Jahr nach Übergang der Ware bzw. Abschluss der Arbeiten. Eine Abtretung von Forderungen aus unseren Lieferungen bedarf unserer Zustimmung. 

16.Zutrittsrecht:
Der Auftragnehmer gewährleistet dem Auftraggeber, Kunden des Auftraggebers sowie zuständigen Behörden bei entsprechender Voranmeldung Zutritt zu seiner Organisation.

17. Retention obligation:
All documents must be retained for at least 10 years. They may only be destroyed after this period has expired with the written consent of the client.

18. Subcontractors: 
Our orders may not be passed on to third parties, either in part or in full, without our written consent. The contractor is liable for the proper execution of the order.

19. Advertising:
Our company name may not be used for advertising purposes without our written consent.

20. Applicable law and place of jurisdiction:
The place of performance for deliveries and services in accordance with our Terms and Conditions of Purchase is Fürnitz. The agreed place of jurisdiction is the court responsible for Fürnitz. Austrian law shall apply to the exclusion of the IPRG, the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods or other conflict of law rules. If Austria does not have an enforcement agreement with the Contractor's country, disputes shall be decided before a sole arbitrator in accordance with the Rules of Arbitration and Conciliation for the Permanent Arbitration Courts of the Economic Chambers. The proceedings shall take place before the Permanent Court of Arbitration of the Carinthian Chamber of Commerce in Villach; the language of arbitration shall be German. Ineffective provisions shall be replaced by effective provisions that come closest to the economic purpose.

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